Übergangspflege in einem Pflegewohnhaus (höchstens 92 Tage) nach einem Spitalsaufenthalt. Detto: Urlaubspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger.
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Übergangspflege in einem Pflegewohnhaus (höchstens 92 Tage) nach einem Spitalsaufenthalt. Detto: Urlaubspflege zur Entlastung pflegender Angehöriger.
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